Grenzgänger: Einzelheiten zu Ihren Rechten für Ihre Gesundheitsversorgung in Luxemburg

 

Inhalt:

Was ist ein Grenzgänger?

Welche Rechte haben Grenzgänger?

Vorteil Nr. 1: Ausländische Verordnungen

Vorteil Nr. 2: Direkte Leistungsabrechnung

Vorteil Nr. 3: Die Mitversicherten

Was ist die Mitversicherung?

Tipps zur Mitversicherung

BIONEXT-Probenahmeleistungen

Die digitalen Leistungen von BIONEXT

 

Was ist ein Grenzgänger?

 

Ein Grenzgänger arbeitet und in einem anderen Land der Europäischen Union als dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, und ist auch dort versichert. Er kehrt grundsätzlich täglich oder mindestens einmal pro Woche in sein Wohnsitzland zurück (temporäres Kriterium)

In diesem Fall ist sein zuständiges Land für die Gesundheitsversorgung das Land, in dem er arbeitet.

Die CNS ist für alle in Luxemburg erbrachten Leistungen zuständig auch für die Anspruchsberechtigten des Grenzgängers.

Es ist Ihr Arbeitgeber, der Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Arbeitsaufnahme bei der Gemeinsamen Zentralstelle der Sozialversicherung anmelden muss.  

Dadurch erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer. Sie sind dann als Hauptversicherter versichert und können sich in Luxemburg behandeln lassen.

 

Welche Rechte haben Grenzgänger?

 

Grenzgänger genießen die gleichen Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung wie die Einwohner Luxemburgs. Um in Luxemburg Behandlungen zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihre Sozialversicherungskarte (CNS) vorlegen. Der „Grenzgänger“-Patient wird wie ein Luxemburger Einwohner betreut und behandelt. 

Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, ist ein Rezept eines ausländischen oder luxemburgischen Arztes erforderlich. Medizinisch-biologische Untersuchungen, die von der CNS abgedeckt werden, erfordern keine Vorauszahlungen (direkte Leistungsabrechnung). 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CNS

 

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Sie haben in Luxemburg Anspruch auf die gleichen
Gesundheitsleistungen wie ein Einwohner Luxemburgs.

 

VORTEIL Nr. 1: AUSLÄNDISCHE VERORDNUNGEN

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Wenn man Grenzarbeitnehmer ist, muss kein Antrag auf Übernahme gestellt werden, um im Großherzogtum Luxemburg eine medizinisch-biologische Untersuchung durchführen zu lassen. Um Anspruch auf die gleichen Leistungen wie ein Einwohner zu haben, genügt es:

  • Mitglied bei der Nationalen Gesundheitskasse zu sein 
  • Eine ärztliche Verordnung eines luxemburgischen oder ausländischen Arztes (aus Belgien, Frankreich oder Deutschland) zu haben
  • Ihre Ergebnisse werden an Ihren Arzt gesendet, unabhängig davon, in welchem Land er praktiziert.
  • Dank unserer sicheren MYLAB-Plattform, auf die Sie über das Internet oder über die Smartphone-App (iOS oder Android) zugreifen können, haben Sie außerdem Zugriff auf Ihre Ergebnisse in Echtzeit.

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VORTEIL Nr. 2: DIREKTE LEISTUNGSABRECHNUNG

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Sie müssen keine Vorauszahlungen leisten, wir bieten die direkte Leistungsabrechnung.

Im Rahmen der direkten Leistungsabrechnung erhält das BIONEXT-Labor seine Leistungen von der CNS zurückerstattet.

  • Wenn Sie über eine Zusatzkrankenversicherung verfügen, können bestimmte Untersuchungen, die nicht von der CNS übernommen werden, ebenfalls erstattet werden.
  • Wenn Sie nicht über eine zusätzliche Krankenversicherung verfügen, ist es wichtig zu beachten, dass der Erstattungssatz für die meisten Untersuchungen in Luxemburg im Allgemeinen höher ist als in Frankreich und je nach Leistung bis zu 100 % beträgt.

Bei einer Übernahme teilt Ihnen die Krankenschwester direkt mit, wie viel Sie selbst möglicherweise noch zu zahlen haben.

 

Was ist mit der Familie?

VORTEIL Nr. 3: DIE MITVERSICHERTEN

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Auch Ihre Familienangehörigen können in Luxemburg Leistungen der Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen, müssen jedoch bei der CNS mitversichert sein.

Was ist die Mitversicherung?

  • Eine mitversicherte Person ist eine Person, die nicht persönlich versichert ist: Ehepartner, Partner (PACS) oder Kind(er).
  • Die Benennung der Familienangehörigen, die Anspruch auf eine solche Mitversicherung haben, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzlandes bezüglich der Zugehörigkeit von Familienangehörigen zum Hauptversicherten
  • Die Mitversicherung eines oder mehrerer Familienmitglieder erfolgt nie automatisch.
  • Eine Anfrage muss an die Mitversicherungsabteilung der CNS eingereicht werden. In bestimmten Fällen muss die CNS über ein bestimmtes Dokument verfügen.
  • Der Mitversicherte kann als Familienangehöriger eines Hauptversicherten in den Genuss eines Krankenversicherungsschutzes kommen.
  • Die Mitversicherung ist kostenlos.

 

Praktische Tipps zur Mitversicherung

Damit Sie Ihre Familienangehörigen je nach Ihrer familiären Situation mitversichern können, hier einige praktische Tipps

  1. Kontaktieren Sie die CNS unter der folgenden Nummer (+352) 27 571, um sie über den Antrag auf Mitgliedschaft eines oder mehrerer Mitglieder Ihrer Familie (Kind(er) und/oder Ehepartner oder Partner) als Mitversicherte zu informieren. Sie müssen ihnen Ihre familiäre Situation erläutern und ihnen Ihr Wohnsitzland mitteilen. Sie können Sie informieren und Ihnen sagen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.
  2. Abhängig von den von der CNS bereitgestellten Elementen müssen Sie die Krankenversicherung Ihres Wohnsitzlandes kontaktieren, um ihr mitzuteilen, welche Familienangehörigen Sie bei der CNS mitversichern möchten.
  3. Die Krankenversicherung des Wohnorts übermittelt der CNS eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Familienangehörigen tatsächlich der dem luxemburgischen System angeschlossenen versicherten Person zugehörig sind. Sie wird auch die Mitgliedschaft in Luxemburg elektronisch beantragen. Die CNS kann dann nach Erhalt aller Elemente die Schritte zur Mitgliedschaft vornehmen.

Wenn Sie bereits Mitglied der CNS sind und sich Ihre Situation ändert (Ehe, Lebenspartnerschaft, Geburt), vergessen Sie nicht, dies der Krankenkasse in Ihrem Wohnsitzland mitzuteilen. Diese wird die erforderlichen Informationen und Formulare an die CNS weiterleiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der CNS

 

BIONEXT-PROBENAHMELEISTUNGEN

 

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1.  80 BIONEXT-Labore sind über ganz Luxemburg verteilt

Die meisten unserer Labore empfangen Sie täglich ab 6 Uhr und auch am Samstagmorgen.

Einige sind von Montag bis Freitag auch am Nachmittag geöffnet.

Unsere Labors | BIONEXT

 

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2.  Wir kommen auch an Ihren Arbeitsplatz dank unseres pünktlichen und kostenlosen mobilen Service PICKEN DOHEEM

Schaltfläche: Einen Termin vereinbaren

Verfügbar sowohl für Grenzarbeitnehmer als auch für Einwohner. Wir kommen zu Ihnen an Ihren Arbeitsplatz und bieten Ihnen diese Leistung ohne zusätzliche Kosten an.

Einen Termin vereinbaren

 

LABOMOBILE

3. LABOMOBILE

Aufnahme ohne Termin

Wo findet man das LABOMOBILE

 

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4. Partnerschaft mit Apotheken zur Abgabe der Probenahmen

Partnerapotheken

 

Wir verpflichten uns, den Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung für alle zu erleichtern.

Die meisten unserer Krankenschwestern sprechen fließend Französisch, Englisch und Deutsch und können alle Ihre Fragen zu den Probenahmen und den damit verbundenen Verwaltungsdetails beantworten.

 

DIE DIGITALEN LEISTUNGEN VON BIONEXT

BIONEXT stellt Ihnen außerdem digitale Tools zur Verfügung, die bedienerfreundlich und absolut sicher sind und rund um die Uhr auf der Website und in der MYLAB-App verfügbar sind, sodass Sie:

Zeit sparen dank unseres neuen Check-in-Service, indem Sie sich vor der Probenentnahme anmelden

  • Zugriff in Echtzeit haben auf alle Ihre Untersuchungsergebnisse und die Ihrer Lieben
  • wenn Sie nicht zu uns kommen möchten, mit unserem PICKEN DOHEEM-Service kostenlos und pünktlich einen Termin an Ihrem Arbeitsplatz können.
  • auf myDSP zugreifen können
  • auf Doctena zugreifen können, um einen Termin für eine ärztliche Untersuchung zu vereinbaren
  • sich unsere Themen-Videos, die über BIONEXT TV ausgestrahlt werden, ansehen und auf unsere Nachrichten zugreifen können

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